Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ROSA MOSER Bauwerkzeuggroßhandel GmbH

I. Vertragsschluss

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Rosa Moser und den Kunden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich seitens Rosa Moser schriftlich zugestimmt. Gibt der Kunde eine Bestellung ab und erklärt in dieser Bestellung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für geltend, gilt die faktische Erfüllung bzw. Ausführung dieser Bestellung ausdrücklich nicht als Zustimmung zur Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Auch in diesem Fall gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens Rosa Moser, sofern Rosa Moser einer Abänderung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) als Verkäufer/Vermieter gilt: 
Rosa Moser
Bauwerkzeuggroßhandel GmbH
Edelsinnstraße 5a
1120 Wien

(4) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch den Verkäufer/Vermieter durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. bereits durch die Ausführung der Bestellung.

(5) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Auf die Erforderlichkeit der Schriftform kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.

(7) Alle Angebote des Verkäufers/Vermieters sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich und freibleibend.


II. Preise

(1) Sämtliche Preise gelten für Lieferung ab Lager, 1120 Wien.

(2) Soweit nicht gesondert vereinbart, gelten die angegebenen Preise exkl. 20% USt.

(3) Die Preise enthalten keine Versand- und Transportkostenanteile.


III. Lieferung

(1) Alle Lieferungen erfolgen, sofern nicht gesondert vereinbart, ab Lager 1120 Wien, auf Gefahr und Rechnung des Empfängers.

(2) Die Gefahr geht mit Ausfolgung der Ware, sohin noch vor Beladung derselben auf das Transportfahrzeug des Kunden auf diesen über. Allfällige Hilfestellungen durch den Verkäufer/Vermieter, seinen gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und/oder Betriebsangehörigen beim Ladevorgang erfolgen nur über Ersuchen und auf alleiniges Risiko des Kunden. Für die Auswahl des Transportfahrzeuges durch den Kunden und die Verkehrs- bzw. Transporttauglichkeit desselben übernimmt der Verkäufer/Vermieter jedenfalls keine Haftung, ebenso wenig wie für allfällige durch den Lenker dieses Fahrzeuges verursachte Unfälle und Schäden in und außerhalb des Lagergeländes des Verkäufers/Vermieters. Der Kunde haftet dem Verkäufer/Vermieter jedenfalls für den Ersatz sämtlicher Schäden, die beim Ladevorgang oder durch den Betrieb des Transportfahrzeuges am Gelände von Rosa Moser entstehen.

(3) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, bei ihm aufgestellt oder installiert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen (nicht seitens Rosa Moser verschuldeten) Verschlechterung oder die Gefahr eines Verzugs mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Verzug und jedwede Leistungsstörungen eines Paketdienstes oder sonstigen Lieferunternehmens jedenfalls nicht Rosa Moser zuzuordnen sind, sofern Rosa Moser die Ware unter Zugrundelegung eines fremdüblichen Maßstabes fristgerecht abgeschickt / dem jeweiligen Paketdienst / Lieferunternehmen übergeben bzw. bereitgestellt hat.

(4) Wurde im Auftrag mit dem Verbraucher der Transport und die Versicherung vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.

(5) Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab und verweigert er auch nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist ausdrücklich oder stillschweigend die Abnahme, kann der Verkäufer/Vermieter entweder nach eigenem Ermessen auf die Zuhaltung zum Vertrag bestehen oder vom Vertrag zurücktreten und nach eigenem Ermessen entweder einen mit 20% der jeweiligen Bestellung pauschalierten Schadensersatz oder konkreten Schadenersatz verlangen. Selbes gilt für nicht fristgerechte Bezahlung der vereinbarten Endsumme.

(6) Während der Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt die Liefergegenstände, bei Bedarf auch unter Bedienung einer Spedition oder eines Lagerhalters, auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern.

(7) Nicht getauschte Euro - Paletten werden nachverrechnet.

(8) Der Verkäufer/Vermieter ist nicht verpflichtet, Verpackungsmaterial zurückzunehmen.

(9) Lieferungen erfolgen bis Bordsteinkante.


IV. Liefertermin

(1) Angegebene Liefertermine gelten als verbindlich vereinbart, sofern es sich bei den jeweiligen Bestellungen um Lagerware des Verkäufers/Vermieters handelt. Muss der Verkäufer/Vermieter die jeweiligen Bestellungen selbst erst anschaffen, gelten die kommunizierten Liefertermine als voraussichtliche, unverbindliche Termine und es kann hierbei zu Abweichungen kommen. Der Verkäufer/Vermieter wird den Kunden von solchen Abweichungen umgehend verständigen und der Kunde wird daraus keinerlei Ansprüche jedweder Art und Grundlage geltend machen, sofern diese Abweichungen nicht zumindest grob fahrlässig vom Verkäufer/Vermieter verschuldet wurden.

(2) Nachvertragliche Vereinbarungen, insbesondere zu technischen Details, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängern diese in einem angemessenen Umfang.

(3) Der Kunde ist zum Rücktritt von einer Bestellung berechtigt, wenn der Verkäufer/Vermieter im Hinblick auf die Lieferung von Lagerware in Verzug gerät und trotz zweimaliger Nachfristsetzung von jeweils zumindest 10 Werktagen in Verzug bleibt. Im Hinblick auf Ware, die der Verkäufer/Vermieter nicht lagernd hat und selbst erst anschaffen muss, ist der Kunde unter diesen Voraussetzungen ebenso zum Rücktritt von der Bestellung berechtigt, der Rücktritt setzt in diesem Fall jedoch zusätzlich zumindest grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers/Vermieters voraus.

(4) Bei Schäden aus Lieferverzögerungen haftet der Verkäufer/Vermieter nur bei zumindest grob fahrlässig verschuldetem Verzug. Die Haftung des Verkäufers/Vermieters ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.

(5) Wird dem Verkäufer/Vermieter die Lieferung oder Leistung unmöglich oder ist der Verkäufer/Vermieter sonstigen Leistungsstörungen / Liefererschwernissen ausgesetzt, so hat der Verkäufer/Vermieter dies dem Kunden umgehend mitzuteilen; der Verkäufer/Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, von der jeweiligen Bestellung zurückzutreten, sofern die Erfüllung der Bestellung für ihn mit ungebührlichen Erschwernissen verbunden ist.

(6) Der Verkäufer/Vermieter ist nach eigenem Ermessen zu Teillieferungen berechtigt.

(7) Ein Ereignis höherer Gewalt befreit Rosa Moser von vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere betreffend verbindliche Liefertermine. Ausdrücklich festgehalten wird, dass auch Leistungsstörungen im Zusammenhang mit COVID-19 (z.B. infolge Beschränkungen, sonstiger Maßnahmen etc.) als Ereignis höherer Gewalt gelten.


V. Zahlung

(1) Vorbehaltlich einer gesonderten Zahlungsvereinbarung ist der Kauf-/ Mietpreis, samt etwaigen Nebenkosten, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, 2% Skonto gelten als vereinbart bei Barzahlung bei Rechnungserhalt. Bei Mietverträgen steht es dem Vermieter frei, nach Tagen, wöchentlich, monatlich oder in längeren Zeiträumen abzurechnen.

(2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer/Vermieter maßgebend.

(3) Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen.

(4) Im Verzugsfall werden vom Verkäufer/Vermieter die gesetzlichen Verzugszinsen, zumindest aber 10 % p. A. berechnet. Ungeachtet dessen ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, einen darüber hinausgehenden, konkreten Schaden zusätzlich geltend zu machen.

(5) Gegen die Ansprüche des Verkäufers/Vermieters kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; das gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

(6) Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt oder über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt, so ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, alle Forderungen, welche er gegen den Kunden hat, mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.

(7) Schuldet der Kunde die Bezahlung mehrerer Rechnungen oder Teilforderungen, kann der Verkäufer/Vermieter nach eigenem Ermessen die Widmung von Zahlungen des Kunden bestimmen.

(8) Im Falle des Verzuges gebührt dem Verkäufer der Ersatz von Mahnspesen (max. Euro 25,-) pro Mahnung und nach anwaltlicher Einschaltung der Ersatz der Kosten lt. Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).


VI. Gewährleistung

(1) Der Kunde muss Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist ein Gewährleistungsanspruch des Kunden ausgeschlossen.

(2) Mängel, die auch bei eingehender Prüfung nachweislich nicht offensichtlich erkennbar sind, müssen von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung in der gleichen Weise wie unter Abs. 6 / 1 geltend gemacht werden.

(3) Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten ab Übergabe als vereinbart.

(4) Bedienungsanleitungen des Verkäufers/Vermieters sind vom Kunden strikt zu befolgen. Für Schäden, die infolge der Missachtung der Bedienungsanleitung und/oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Verkäufer/Vermieter jedenfalls nicht.

(5) Jedwede Haftung des Verkäufers/Vermieters, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung, erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers/Vermieters der Kunde selbst oder ein nicht vom Verkäufer/Vermieter ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder sonstige Eingriffe vornimmt.


VII. Sonderrücktrittsrecht des Kunden

(1) Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 1 Monat nach Übernahme der Ware von der jeweiligen Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten („Sonderrücktrittsrecht“). Das Sonderrücktrittsrecht setzt voraus, dass sich die jeweilige Ware / Lieferung in demselben Zustand wie bei Übergabe befindet. Die Ware darf weder ausgepackt noch benutzt worden sein. Der Verkäufer/Vermieter ist im Fall der rechtmäßigen Ausübung des Sonderrücktrittsrechts berechtigt, eine Sonderrücktrittspauschale im Ausmaß von 30% des Nettokaufpreises der sonderrücktrittsgegenständlichen Lieferung / Ware zu verlangen.


VIII. Haftung

(1) Der Verkäufer/Vermieter haftet für Schäden außerhalb gesetzlich zwingender Haftungen, insbesondere außerhalb des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Sofern im Einzelfall nicht anders schriftlich vereinbart wird, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.


IX. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Verkäufers/Vermieters. Die Ware ist während des aufrechten Bestehens des Eigentumsvorbehalts dergestalt zu kennzeichnen, dass das Eigentumsrecht des Verkäufers/Vermieters für Dritte erkennbar ist.

(2) Solange der Eigentumsvorbehalt aufrecht besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers/Vermieters eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes, sowie seine Veränderung, zulässig.

(3) Im Falle des Weiterverkaufs vor vollständiger Bezahlung tritt der Kunde seine Forderungen gegen den Zahlungsschuldner in Höhe der Forderungen an den Verkäufer ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer die Abtretung schriftlich zu bestätigen und den Erwerber von dieser Abtretung zu informieren.

(4) Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen der Ware, hat der Kunde dem Verkäufer/Vermieter unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen und den Dritten gleichzeitig auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung der Ware aufgewendet werden müssen.

(5) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt.

(6) Der Verkäufer/Vermieter hat das Recht, die Einhaltung der obigen Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt in zumutbarem Ausmaß und nach entsprechender Vorankündigung zu kontrollieren. Im Falle der Nichteinhaltung der in Abs. 1 - 5 festgelegten Verpflichtungen des Kunden hat der Verkäufer/Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 
X. Mietvertrag

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzustellen, wie er ihn übernommen hat, mit sämtlichem Zubehör und der vollständigen übergebenen Ausrüstung.

(2) Der Mieter haftet für sämtliche Aufwendungen, die dem Vermieter für Reparaturen oder Ersatz anlässlich von Schäden an dem Mietgegenstand entstehen. Der Mieter hat allfällige Anleitungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen üblicherweise enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen des Vermieters bzw. des Herstellers zu beachten.

(3) Der Vermieter wird nach besten Kräften alles tun, um Fehler oder Störungen am Mietgegenstand zu vermeiden. Er übernimmt jedoch, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für solche Fehler und Störungen oder etwa daraus entstehender Verluste oder Schäden.


XI. Rücktritt

(1) Abgesehen von sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrechten ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen oder Teilzahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse so verschlechtern, dass dem Verkäufer/Vermieter ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

(2) Der Verkäufer/Vermieter ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände auftreten, die eine Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar machen.


XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Republik Österreich. Das UN-Kaufrecht und andere nationale Rechte werden ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – ein-schließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt ausschließlich zuständig.

(3) Ist der Kunde kein Unternehmer, bleiben entgegenstehende zwingende Gesetzesbestimmungen unberührt.


XIII. Sonstiges

(1) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche die Parteien im Sinne des wirtschaftlich wie rechtlich Gewollten vereinbart hätten.

(2) Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verkäufer/Vermieter den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im Übrigen wird bei einer Verbraucherbestellung auf elektronischem Weg der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.

(3) Bei einem Vertragsabschluss mit einem Vertragspartner der ebenfalls von Geschäftsbedingungen Gebrauch macht, gelten jedenfalls die gegenständlichen Bedingungen der Rosa Moser Bauwerkzeuggroßhandel GmbH.

(4) Offenlegung nach HGB: Rechtsform der Gesellschaft: Gesellschaft m.b.H., Sitz: Wien, Firmenbuchnummer: FN 73838 k, Firmenbuchgericht: HG Wien

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rosa Moser Bauwerkzeuggroßhandel GmbH, 1120 Wien, Edelsinnstraße 5a, Tel: +43 / 1 / 813 26 26, Fax: +43 / 1 / 815 42 32, Email: rosa@rosa-moser.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

An
Rosa Moser
Bauwerkzeuggroßhandel GmbH
Edelsinnstraße 5a
1120 Wien

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


- Bestellt am (*) / erhalten am (*)

 

- Name des / der Verbraucher(s)

 

- Anschrift des / der Verbraucher(s)

   

- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

   

- Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.